AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
 

Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Den Verträgen zwischen dem Anbieter und ihren Kunden (Auftraggeber) liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
Diese AGB sind die Grundlage sämtlicher Verträge und Geschäftsbeziehungen des Anbieters im Verhältnis zum Kunden. Anderslautende AGB vom Kunden werden ausdrücklich nicht akzeptiert.

1 Pflichten

1.1 Abholungen von Fahrzeugen erfolgen ausschließlich nur von Mitarbeitern des Anbieters. Die Haftung wird von Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers übernommen. Sie beginnt mit der Abholung und endet mit der Übergabe.

1.2. Erfüllungsort ist der jeweilige Wohnort / Firmenstandort des Auftraggebers bzw. der Standort des Anbieters.

1.3 Prüfpflicht: Die durchgeführten Leistungen des Anbieters sind nach Leistungserbringung bei Übergabe des Fahrzeuges an den Kunden durch diesen zu überprüfen.

1.4. Der Auftraggeber hat die Pflicht bei mündlichen Vereinbarungen nach Schlüsselübergabe unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu akzeptieren.

2 Terminvereinbarungen
2.1. Terminvereinbarungen werden vom Kunden mit den Mitarbeitern des Anbieters vereinbart.

3 Reklamationen
3.1. Aus Beeinträchtigungen am Fahrzeug, die nicht durch die Leistung des Anbieters verursacht worden sind, können keine Gewährleistungsansprüche bezogen werden.

3.2. Reklamationen können ausschließlich nur nach erbrachter Arbeit sofort bei Rücknahme des Fahrzeuges durch den Auftraggeber geltend gemacht werden.

4 Haftung und Garantie

4.1. Der Auftraggeber kann Schadenersatzansprüche geltend machen, wenn dem Anbieter oder einem seiner Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden kann

4.2.Durch den Auftragnehmer verursachte Lackschäden bzw. schadhaften Lack, wie z.B. Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeitete Lackierungen, Kratzen etc., können keine Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter geltend gemacht werden.

4.3. Für vorhandene Schäden am Fahrzeug, die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z.B. Karosserieschäden, Kratzer und Dellen, schadhafte Felgen, Antennen, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden kann keine Haftung übernommen werden.

4.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei empfindlichen Elektrobauteilen (z.B. Alarmanlagen, Auto-HiFi, etc.), diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Anbieter zu melden.

4.5. Vor der Übergabe des Fahrzeuges an den Anbieter müssen eventuell vorhandene Wertsachen und Gegenständen entfernt werden. Für Gegenstände oder Wertsachen die nicht zum Fahrzeug gehören, können im Fall von Verlust während der Auftragsdurchführung keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.

5 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen

5.1. Die Zahlung für erbrachte Leistungen erfolgt gegen Barzahlung oder auf Rechnung sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug.

6 Preise / Pauschalpreise

6.1. Die Preise des Anbieters sind im allgemeinen vom Zustand und Verschmutzungsgrad abhängig und verstehen sich einschließlich der gültigen Umsatzsteuer.

7 Abhol – und Zustellservice

7.1. Im Rahmen des Abhol – und Zustellservices haftet der Anbieter nur für Schäden ab der Übernahme bis zur Schlüsselübergabe, soweit vom Auftraggeber nachgewiesen werden kann, dass diese in diesem Zeitraum enstanden sind.

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